Aktuelles
Rechtliche Betreuung
Das neue Recht
Seit 01. Januar 2023 gilt in Deutschland das reformierte Betreuungs- und Vormundschaftsrecht.
Im Mittelpunkt der Betreuungsrechtsreform steht:
- die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts betreuter Personen,
- der Erforderlichkeitsgrundsatz bei Einrichtung einer Betreuung,
- die Stärkung des Ehrenamtes und der Betreuungsvereine.
- Unterstützen vor Entscheiden - die Unterstützung der betreuten Person bei der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Angelegenheiten hat Vorrang ("unterstützende" Entscheidungsfindung), eine "ersetzende" (an deren mutmaßlichem Willen orientierte) Entscheidung ist nur angezeigt, wenn die betreute Person krankheits- oder behinderungsbedingt am eigenen Handeln gehindert ist
- Orientierung an den Wünschen der betreuten Person als Handlungsmaxime (für alle am Betreuungsverfahren beteiligten Personen und Institutionen wie Betreuungsgericht, Betreuungsbehörde, Rechtliche Betreuer*innen) - die Orientierung an einem "objektiven" Wohl in Bezug auf die betreute Person ist nicht (mehr) gesetzeskonform
- umfassende und verbindliche Einbindung und Mitbestimmung der betroffenen Person im Betreuungsverfahren von Beginn an
- Eckpunkte des Erforderlichkeitsgrundsatzes sind:
- "Andere Hilfen", alle möglichen Unterstützungsangebote (insbesondere nach dem Sozialrecht), die geeignet sind, eine Rechtliche Betreuung zu vermeiden oder überflüssig zu machen, haben Vorrang
- eine Betreuung darf nur für Aufgabenbereiche angeordnet werden, die für die Führung der Betreuung notwendig sind
- Eckpunkte der Stärkung des Ehrenamtes und der Betreuungsvereine sind:
- Verbindliche Rahmenbedingung für die Beratung, Unterstützung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuer*innen durch erfahrene Fachkräfte (insb. Vereinsbetreuer*innen)
- klare Aufgabenbeschreibung für Betreuungsvereine mit Anspruch auf bedarfsgerechte Finanzierung (Verweis auf Landesrecht - Ausgestaltung in Sachsen vermutlich unzureichend)
Ausführliche Informationen zum neuen Betreuungsrecht finden Sie auf der Seite des Bundesministerium der Justiz.