Vorsorge
Rechtliche Betreuung
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind geeignete Möglichkeiten im Voraus zu bestimmen bzw. festzulegen, was geschehen soll, wenn Sie zum Beispiel auf Grund einer Erkrankung, Behinderung oder auch den Folgen eines Unfalls an der Besorgung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten vollständig oder teilweise gehindert sind.
Für ausführliche Informationen zu diesen Themenbereichen können Sie gern mit uns in Kontakt treten oder sich beispielsweise im Online-Lexikon informieren.
Die in das Thema einführende Broschüre "Betreuung und Vorsorge“ mit Formulierungshilfen für Vorsorgeregelungen erhalten Sie unter Vordrucke.